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Richtlinien und Verordnungen

 

 
Aktueller Hinweis

Bei der Bekleidungsrichtlinie bezieht sich die neueste Aktualisierung auf den Punkt V. Schutzhandschuhe:

 

"Passende Fünffingerhandschuhe mit gutem Tastgefühl und einem hohen Tragekomfort. Erforderlich sind Verstärkungen an Daumen, Handinnenfläche und Handrücken. Insgesamt muss der Handschuh den genormten Anforderungen der EN 388 (mindestens in den Stufen 1/1/1/1) entsprechen. Das Handgelenk muss abgedeckt sein. Eine dauerhafte Überlappung von Schutzhandschuh und Jacke muss während des Tragens zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Die Farbgestaltung hat nur in den Farben schwarz, grau und/oder blau zu erfolgen. Reflexstreifen sind optional möglich."