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KJP Sonderprogramme

Abgabefrist bei der DJF: 15. Oktober des laufenden Jahres

Für einige Länder gibt es Sonderprogramme des BMFSFJ für den internationalen Jugendaustausch, die durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert werden. Der Antrag muss bis zum o. g. Abgabetermin über den Landes-Jugendfeuerwehrwart an die DJF in Berlin gesendet werden. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Nach Prüfung und Bearbeitung bei der DJF als Zentralsstelle, prüft und entscheidet das Bundesverwaltungsamt über eine evtl. Förderung.

Für Maßnahmen in Deutschland können Programmkosten und für Maßnahmen im Ausland können Fahrtkosten gefördert werden.

 
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